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Doppel-AfA: Wie Investoren beim Mietwohnungsneubau doppelt abschreiben können

Wer aktuell in den Neubau von Mietwohnungen investiert, kann von einem steuerlichen Kombi-Instrument profitieren, das im Volksmund „Doppel-AfA” genannt wird: die Verbindung aus der 5 % degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG und der 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Richtig eingesetzt, lassen sich dadurch in den ersten Jahren nach Fertigstellung deutlich höhere Abschreibungsbeträge geltend machen als bei der klassischen linearen AfA von 2–3 %. Dieser Artikel erklärt, wie die beiden Instrumente funktionieren, unter welchen Voraussetzungen sie kombinierbar sind und worauf Investoren achten sollten.

Was bedeutet „Doppel-AfA”?

Der Begriff ist keine offizielle Gesetzesbezeichnung, sondern ein in der Praxis gebräuchliches Schlagwort für die parallele Nutzung zweier eigenständiger Förderinstrumente:

  1. Degressive Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 5a EStG): eine mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wiedereingeführte Abschreibungsmethode für neue Wohngebäude, bei der jährlich 5 % vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben werden.
  2. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG): eine zusätzliche, zeitlich befristete Abschreibung von bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre, die neben der regulären AfA in Anspruch genommen werden kann.

Beide Regelungen sind rechtlich unabhängig voneinander, dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig genutzt werden – daher „Doppel-AfA”.

Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG im Detail

  • Abschreibungssatz: 5 % pro Jahr, berechnet nicht auf die ursprünglichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten, sondern jeweils auf den aktuellen Restbuchwert. Dadurch fallen die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren am höchsten aus und sinken danach kontinuierlich.
  • Zeitfenster: Begünstigt sind Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Bei Erwerb kommt es auf den Zeitpunkt des rechtswirksamen Kaufvertrags an.
  • Wechseloption: Ein einmaliger Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig, ein Rückwechsel jedoch nicht.

Beispielrechnung (Bemessungsgrundlage 1.000.000 €):

JahrRestbuchwert (Basis)AfA (5 %)
11.000.000 €50.000 €
2950.000 €47.500 €
3902.500 €45.125 €

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG im Detail

  • Höhe: bis zu 5 % der begünstigten Bemessungsgrundlage pro Jahr, geltend im Jahr der Fertigstellung sowie in den drei folgenden Jahren – macht in Summe bis zu 20 % über vier Jahre.
  • Förderzeitraum: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  • Energiestandard: Pflicht ist der Effizienzhaus-40-Standard mit dem Nachhaltigkeitssiegel QNG.
  • Baukostenobergrenze: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 € pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen; die Bemessungsgrundlage selbst ist auf 4.000 € pro Quadratmeter gedeckelt.
  • Vermietungsdauer: Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre durchgehend zu Wohnzwecken vermietet werden – wird diese Frist unterschritten, drohen Rückforderungen der Steuervorteile.

Wie greift die Kombination beider Regelungen?

Da beide Vorschriften unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Berechnungslogiken haben, ist eine Besonderheit wichtig: Wird die Sonderabschreibung nach § 7b EStG zusätzlich zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG genutzt, mindert nur die tatsächlich in Anspruch genommene degressive AfA die Bemessungsgrundlage für die Folgejahre – nicht jedoch die in Anspruch genommene Sonderabschreibung. Das Bundesfinanzministerium hat diese Berechnungslogik in seinem überarbeiteten Anwendungsschreiben vom 21. Mai 2025 präzisiert.

Vereinfachtes Beispiel (Gebäudeanteil 200.000 €, entspricht 4.000 €/m² und liegt damit innerhalb der Deckelung):

  • Sonder-AfA § 7b (5 % p. a. über 4 Jahre): 10.000 € pro Jahr → 40.000 € über vier Jahre
  • Degressive AfA § 7 Abs. 5a (5 % vom Restwert): zusätzliche rund 37.000 € über denselben Zeitraum
  • Gesamtabschreibung in den ersten vier Jahren: rund 77.000 € statt der deutlich geringeren Beträge bei linearer AfA

Im ersten Jahr sind so bei optimaler Ausnutzung beider Regelungen bis zu 10 % Abschreibung auf die förderfähigen Herstellungskosten möglich.

Worauf Investoren achten sollten

  • Nachweispflichten: Wird die zehnjährige Vermietungsfrist vorzeitig beendet oder die Immobilie veräußert, muss dies dem Finanzamt angezeigt werden – bereits genutzte Sonderabschreibungen können rückwirkend infrage stehen.
  • Restwertabschreibung nach Auslaufen der Sonder-AfA: Nach Ablauf des vierjährigen Förderzeitraums der Sonderabschreibung wird die degressive AfA auf Basis des dann verbleibenden Restwerts fortgeführt.
  • Zwei unabhängige Fristenregime: Die Zeitfenster für § 7 Abs. 5a EStG (Baubeginn) und § 7b EStG (Bauantrag/Bauanzeige) sind ähnlich, aber nicht identisch definiert – hier lohnt ein genauer Abgleich der Daten im Einzelfall.
  • Individuelle Berechnung: Die tatsächliche Höhe der Steuervorteile hängt stark von der Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude, der Wohnfläche und der persönlichen Steuersituation ab.

Objekt Halberstadt

Gute Gründe für Kapitalanleger

  • Klimafreundlicher Neubau im KFWG-Q+ Standard
  • 18 barrierefreie Wohnungen für Betreutes Wohnen
  • Maximaler Steuervorteil durch Doppel-AfA
  • Bis zu 150.000 € Darlehen durch den KfW-Förderkredit 298
  • 25-Jahresmietvertrag
  • compaserv Ostwestfalen-Lippe GmbH als renommierter Betreiber und Tochter der compassio Gruppe (Unter Deutschlands TOP 10-Betreibern)
  • Vorbelegungsrecht für Eigentümer und Angehörige
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Anhand des Factsheets lässt sich der Effekt der Doppel-AfA für Ihr Halberstadt-Projekt ganz konkret einordnen. Kurz vorweg: Ich bin kein Steuerberater, das Folgende ist eine allgemeine Einordnung, keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung – für eine verbindliche Berechnung sollten Sie das mit Steuerberater und dem Anbieter (Kaufpreisaufteilung Grundstück/Gebäude) durchrechnen lassen.

Was die Doppel-AfA hier konkret bewirkt

Laut Factsheet gilt für Ihr Objekt:

  • 5 % degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG auf den Restbuchwert
  • zusätzlich 20 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG – aufgeteilt in volle 5 % im Anschaffungs-/Herstellungsjahr und den drei Folgejahren, ohne zeitanteilige Kürzung

Der letzte Punkt ist für Ihr Projekt besonders wertvoll: Die Fertigstellung ist erst für März 2027 geplant, aber Sie erhalten trotzdem die volle Jahres-AfA für dieses Jahr – kein anteiliger Abzug, weil die Wohnung erst im März statt im Januar fertig wird.

Illustrative Beispielrechnung

Nehmen wir einen mittleren Kaufpreis von ca. 450.000 € und – rein zur Veranschaulichung, da das Factsheet keinen Aufteilungsschlüssel nennt – eine abschreibungsfähige Gebäude-Bemessungsgrundlage von z. B. 350.000 € (Grundstücksanteil abgezogen):

JahrDegressive AfA (5 % vom Restwert)Sonder-AfA (5 % p.a.)Summe
117.500 €17.500 €35.000 € (10 %)
216.625 €17.500 €34.125 €
315.794 €17.500 €33.294 €
415.004 €17.500 €32.504 €
Summe 4 Jahre  ≈ 134.900 € (≈ 38,5 % der Basis)

Zum Vergleich: Bei linearer AfA (2 % p. a.) wären es in vier Jahren nur rund 28.000 € (8 %). Die Doppel-AfA verschafft Ihnen also in der Anfangsphase ein Vielfaches der steuerlich wirksamen Abschreibung.

Warum das für dieses spezifische Projekt besonders relevant ist

  • Niedrige nominale Mietrendite (3,2 %): Die laufenden Mieteinnahmen allein liefern eine eher moderate Rendite. Ein hoher Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren kann die steuerliche Belastung auf diese Erträge deutlich senken oder – je nach persönlichem Grenzsteuersatz und ggf. Fremdfinanzierung – sogar einen steuerlichen Verlust erzeugen, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
  • Ramp-up-Phase mit Pre-Opening-Regelung: Der Verkäufer zahlt Ihnen zwar einen Zuschuss von sechs Netto-Monatsmieten, im Gegenzug verzichten Sie auf die ersten drei Monatsmieten. In dieser Übergangsphase mit noch unsicheren/reduzierten Mietzahlungen wirkt die hohe AfA als zusätzlicher steuerlicher Puffer, unabhängig vom tatsächlichen Mietfluss.
  • Verzögerter Renditeanstieg durch Indexierung: Die Mietindexierung greift laut Factsheet erst ab dem 3. Jahr. Die Doppel-AfA liefert dagegen ihren größten Effekt genau in den ersten Jahren – sie kompensiert also einen Teil der anfänglich noch nicht steigenden Erträge.
  • Liquiditätsvorteil während der Finanzierungsphase: Wenn Sie den Kauf (teilweise) fremdfinanzieren, fällt die Zinsbelastung typischerweise ebenfalls in den ersten Jahren am höchsten aus. Die vorgezogene AfA reduziert in genau dieser Phase die Steuerlast und verbessert so den Cashflow nach Steuern.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung der persönlichen steuerlichen Auswirkungen sollte in jedem Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden. Ich bin kein Steuerberater.

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