Erhöhte Neubauabschreibung im Wachstumschancengesetz

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Ein Boost für Immobilieninvestoren

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine bedeutende Änderung für Immobilieninvestoren beschlossen: Die Neubauabschreibung wurde deutlich erhöht. Diese Neuerung betrifft alle Neubauten, bei denen der Baubeginn bis zum 30. September 2029 erfolgt. Doch auch Investoren, die bereits 2023 Objekte erworben haben, können von den neuen Regelungen profitieren.

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Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten

Im Rahmen der neuen Gesetzgebung wurde eine degressive Abschreibung von 5 % für Neubauten eingeführt. Dies ermöglicht es Investoren, in den ersten zehn Jahren bis zu 49 % der Gebäudekosten steuerlich abzuschreiben. Zum Vergleich: Aktuell liegt die lineare Abschreibung für Neubauten bei nur
3 %, was sich auf einen Zeitraum von 33,3 Jahren verteilt. Die degressive Abschreibung bietet somit einen erheblichen finanziellen Vorteil, da sie eine schnellere Abschreibung ermöglicht und damit eine schnellere steuerliche Entlastung bietet.

Allerdings sollte die Laufzeit der Abschreibung im Auge behalten werden. Nach etwa 14 Jahren kann es sinnvoll sein, von der degressiven in die lineare Abschreibung zu wechseln, da die lineare Abschreibung dann höher ausfällt. Diese Regelungen sind im § 7 des Einkommenssteuergesetzes, Absatz 5a, verankert.

Details der Degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung von 5 % bedeutet, dass nur im ersten Jahr tatsächlich 5 % der Gebäudekosten steuerlich geltend gemacht werden können. In den Folgejahren reduziert sich dieser Betrag um jeweils 5 % des Restwertes. Diese Regelung stellt jedoch für Investoren einen erheblichen finanziellen Vorteil dar, da schneller abgeschrieben werden kann. Klar ist, dass der Wohnungsbau auf diese Weise angekurbelt werden soll – es wird nämlich dringend Wohnraum benötigt.

Sonderabschreibungen als zusätzliche Anreize!!!!!!!

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung gibt es spezielle Sonderabschreibungen, die weitere steuerliche Vorteile bieten. So können in bestimmten Fällen noch einmal 5 % der Kosten für vier Jahre linear abgeschrieben werden. Besonders attraktiv ist, dass diese Sonderabschreibung im Jahr des Erwerbs oder der Fertigstellung unabhängig vom Kaufdatum oder der Fertigstellung für das gesamte Jahr gewährt wird. Kombiniert mit der degressiven Abschreibung können Investoren so bis zu 49 % des Gebäudewertes in den ersten zehn Jahren abschreiben. Realtiesinvest hält hierzu eine exzellente Immobilie bereit, bei der all diese Vorteile wahrgenommen werden können.
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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Um in den Genuss der erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

**Baubeginn**: Das Wohngebäude muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen werden. Wichtig ist hier, dass nicht der Bauantrag, sondern der tatsächliche Baubeginn zählt.

**Kaufvertrag**: Bei dem Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger muss der Kaufvertrag ebenfalls zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 abgeschlossen werden. Zudem muss das Objekt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Die degressive Abschreibung erfolgt im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr zeitanteilig. Ab dem nächsten vollen Jahr ist dann die volle Abschreibung möglich.

Einschränkungen und Bedingungen

Die Sonderabschreibung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. So kann die 5-prozentige Sonderabschreibung nur auf maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter für vier Jahre in Anspruch genommen werden, und dies auch nur, wenn die Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter eingehalten wird. Hierbei ist zu beachten, dass diese Obergrenze nur die Baukosten betrifft, nicht den Grundstücksanteil.

Zudem profitieren nur Neubauten, von der Sonderabschreibung, die den Effizienzstandard 40 erreichen und zusätzlich das Nachhaltigkeitssiegel „GNG“ (Gebäude-Nachhaltigkeits-Gütesiegel) besitzen.

Fazit

Für Immobilieninvestoren stellt die neue Regelung im Wachstumschancengesetz eine erhebliche steuerliche Förderung dar. Durch die Kombination von degressiver Abschreibung und Sonderabschreibung können bis zu 49 % der Gebäudekosten in den ersten zehn Jahren abgeschrieben werden. Dies könnte den Wohnungsbau in Deutschland erheblich ankurbeln und bietet gleichzeitig einen attraktiven Anreiz für Investoren. Es bleibt abzuwarten, wie stark diese Maßnahmen den Markt tatsächlich beeinflussen werden.