Familienstiftung
In Nordrhein-Westfalen sind Familienstiftungen nicht grundsätzlich öffentlich zugänglich. Es gibt jedoch bestimmte Informationen, die von Familienstiftungen veröffentlicht werden müssen.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Gemäß dem deutschen Stiftungsgesetz müssen Stiftungen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, eine Satzung haben, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Diese Satzung muss beim zuständigen Registergericht eingereicht und dort öffentlich zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus müssen Stiftungen, die in Nordrhein-Westfalen steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind, regelmäßig bestimmte Informationen an das Finanzamt übermitteln. Diese Informationen sind jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterliegen dem Steuergeheimnis.
Insgesamt hängt der Grad der Öffentlichkeit von Familienstiftungen in Nordrhein-Westfalen davon ab, welche Informationen sie veröffentlichen und welche nicht. Wenn Sie weitere Informationen zu einer bestimmten Familienstiftung benötigen, sollten Sie sich direkt an das zuständige Registergericht wenden.
Vorteile
Das Vermögen gehört der Stiftung. Sie setzen die Stiftung als Holding für eine operative Gesellschaft ein. Folgende Vorteile ergeben sich für Sie:
- keine verdeckte Gewinnausschüttung, da es keine Gesellschafter gibt,
- Ausschüttungen an fremde Dritte sofern sie in der Satzung benannt sind – Freibeträge werden berücksichtigt.
- Spekulationsfrist wie bei privatem Aufbau von Vermögen mit Immobilien,
- keine gewerbliche Infizierung: Es wird nur der Teil in der Stiftung gewerbesteuerpflichtig, der gewerblich tätig ist und nicht die ganze Stiftung.
- Haftungstrennung vom persönlichen Vermögen – wichtig bei Scheidung und Insolvenz.